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Ersatzeinkommen

Wer weiss schon was er im jeweiligen Fall wirklich zugute hat. 

Oder wissen Sie wieviel Lohnersatz Sie hätten, wenn Sie durch Krankheit nicht mehr arbeiten könnten? 

... in einem Monat? ... in 1 Jahr? ... nach 2 Jahren? ... wenn die Kinder erwachsen werden?

... welche Konsequenzen das auf Ihre Pensionsrente hat?

... wie würde es sich bei einem Unfall verhalten?

... welche Konsequenzen hätte dies für Ihren Partner oder Ihre Kinder?

... können Sie Ihren Lebenstandard oder Ihr Eigenheim weiterhin finanziell tragen?

Unsere Analyse Ihres Ersatzeinkommens ist Ihre Standortbestimmung.

Sie verschafft Ihnen Transparenz und ist Ihnen eine solide Entscheidungsgrundlage. 

  • Kostenloses und unverbindliches Erstgespräch
  • Zielsetzungen des Kunden festlegen
  • Bestehende Leistungen berechnen & auf potentielle Schadenfälle projezieren
  • Ist/Soll-Vergleich erstellen & auswerten
  • Erarbeiten einer Strategie zur Zielerreichung
  • Unterbreiten und vergleichen von Leistungen/Offerten verschiedener Anbieter
  • Umsetzung binnen einer vereinbarten Frist
infoPunkt
Können Risikosportarten & Wagnisse versichert werden?
Risikodeckung.ch kann Missverständnisse und falsche Erwartungen wecken.
Unbezahlbare Gerechtigkeit

Was nützt es recht zu haben, aber nicht zu bekommen?

Rentenreform 2020 = Scheinreform?

Leider ja! Der vorliegende Kompromiss ist der kleinste gemeinsame Nenner politischer Kontrahenten & trägt wenig zu den realen Lücken & Problemen bei.

A-Post Plus zurückgepfiffen

Kantonsgericht Luzern gibt einem Dextra-Kunden recht, der einen Strafbefehl, der mit A-Post Plus verschickt worden war, erst nach Ablauf der Einsprachefrist anfechten konnte.

ASGA zahlt 2.5 % Zins aus

Die ASGA verzinst sowohl das Altersguthaben im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge als auch im überobligatorischen Bereich mit 2.5 % (BVG-Mindestzinssatz 1.75 %).