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ASGA zahlt 2.5 % Zins aus

Die ASGA verzinst sowohl das Altersguthaben im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge als auch im überobligatorischen Bereich mit 2.5 % (BVG-Mindestzinssatz 1.75 %).

Die aktiv Versicherten der ASGA Pensionskasse dürfen sich auch im Jahr 2015 über eine überdurchschnittliche Verzinsung ihrer Altersguthaben freuen. Dabei hält die ASGA an ihrem Grundsatz fest, Überschüsse zeitnah auszuschütten und verzinst sowohl das Altersguthaben im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge als auch im überobligatorischen Bereich mit 2.5 % (BVG-Mindestzinssatz 1.75 %). Den aktiv Versicherten kommt somit eine Zusatzverzinsung von etwa CHF 55 Millionen zugute.

Warum kann die ASGA trotz dem schwierigen Finanzjahr 2015 eine Mehrverzinsung geben?
Die Mehrverzinsung lässt sich mit den positiven Merkmalen der Aktiv- und Passivseite unserer Bilanz erklären. Obwohl unser Anlageportfolio von den Aktienmarktturbulenzen nicht verschont blieb und insbesondere Verluste wegen der Währungsturbulenzen anfangs Jahr in Kauf nehmen musste, konnte der Deckungsgrad von Ende 2014 im laufenden Jahr auf einem guten Niveau gehalten werden, auch nach den anfallenden Kosten für die beschlossene Anpassung versicherungstechnischer Parameter. Zudem konnten wir mit verschiedenen Massnahmen in den vergangenen Jahren die Schwankungsanfälligkeit unseres Anlageportfolios tendenziell reduzieren. Positive Merkmale der Passivseite, die die Mehrverzinsung unterstützen, sind unter anderem die vorteilhafte Versichertenstruktur, die hohen Mittelzuflüsse respektive das Wachstum und, wie oben erwähnt, der ausreichende Deckungsgrad. Die Anpassung der Anlage- und Leistungsstrategie im auslaufenden Jahr soll dazu beitragen, auch in den kommenden Jahren eine überdurchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben der aktiv Versicherten vornehmen zu können.

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