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Pensionierungsplanung

 

Szenario 1:

Sie sind im besten Alter. Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig!

Sie stehen mitten im Leben, der Ruhestand scheint noch weit entfernt. Und doch haben Sie die Zukunft bereits in der Hand: Treffen Sie wichtige Entscheide und zielgerechte Vorkehrungen frühzeitig, um sich den finanziellen Spielraum nach der Pensionierung zu sichern. Sie sollten sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen:  

  • Wann möchte ich in Pension gehen? Kann ich mir eine frühzeitige Pensionierung leisten?
  • Wie kann ich mir das gewünschte Einkommen nach der Pensionierung sichern?
  • Soll ich mir das Pensionskassengeld auszahlen lassen oder besser die Rente beziehen?
  • Reicht mein Vermögen bis ins hohe Alter? Wie nutze ich die verbleibende Zeit zur Vorsorge optimal?
  • Soll ich meine Hypothek reduzieren oder das Geld besser in anderen Anlageformen platzieren?
  • Wie sehen die verschiedenen Lösungen unter steuerlichen Aspekten aus?

Bezüglich Altersvorsorge befinden Sie sich im Endspurt: Es ist die letzte Gelegenheit, das finanzielle Polster für den Ruhestand aufzustocken. Nie sind die Steuervorteile von Pensionskasseneinkäufen und 3a-Beiträgen grösser als in dieser Phase.

 

Szenario2:

Sie sind bereits Pensioniert. Geniessen Sie Ihren Ruhestand - dank guter Planung!

Mit der Unabhängigkeit vom Arbeitsalltag öffnen sich Ihnen neue Wege der Lebens- und Freizeitgestaltung. Nehmen Sie sich auch Zeit für eine sorgfältige finanzielle Planung, damit Sie die neuen Freiräume in vollen Zügen geniessen können. Es stellen sich Ihnen wichtige Fragen:  

  • In welchem Verhältnis sollen Einkommen und Vermögen stehen?
  • Welchen Teil des Vermögens soll zur Sicherung des lebenslangen Einkommens (Rente) verwendet werden?
  • Können die Kosten einer möglichen Pflegebedürftigkeit selber getragen werden? Macht es Sinn, sich dagegen abzusichern?
  • Wie kann ich meinen Kindern und Enkelkindern finanziell unter die Arme greifen und gleichzeitig meine finanzielle Selbständigkeit im Alter erhalten?
  • Wie kann der Nachlass geregelt werden?
  • Sind genügend Reserven vorhanden, damit der Lebenspartner ohne Existenznot auch alleine zurechtkommen kann?
  • Welche Geldanlage entspricht meinen Bedürfnissen?

 

In jedem Fall:

Lassen Sie sich beraten!

Eine Pensionsplanung betrifft die unterschiedlichsten Themen, ist äusserst vielschichtig und selbst für Fachleute eine Herausforderung.

Aus diesen Gründen arbeiten wir unter vielen Anderen eng mit dem 2008 gegründeten Zentrum für Pensionsplanung der Generali zusammen. Dessen qualifizierte Spezialisten befassen sich ausschliesslich mit der Beratung rund um die Pensionierung. Dabei haben wir nicht nur unsere ausdrückliche Unabhängigkeit zu möglichen Lösungenansätzen, Marken oder Produktwahl ausbedingt sondern bleiben sogar aus gesetzlichen Gründen den Interessen unserer Kunden verpflichtet.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Pläne. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick in Ihre Zukunft werfen. Wir helfen Ihnen, diese Perspektiven optimal zu gestalten.

Individuell und umfassend

Genauso individuell und vielschichtig wie Ihre Pläne sollten auch die Lösungen sein. Massgeschneiderte Lösungen setzen Ihre Mitarbeit voraus. Gemeinsam mit dem Spezialisten erarbeiten Sie Ihren ganz persönlichen Pensionsplan.

Transparent und verständlich

Ihre Bedürfnisse und Situation werden strukturiert erfasst. Dies erlaubt eine transparente Dokumentation der anschliessenden Analyse. Die Lösungs-vorschläge werden Ihnen anhand von Grafiken und Tabellen verständlich erläutert.

Profitieren Sie von Experten - Know How

Die Spezialisten des Zentrums für Pensionsplanung sind hoch qualifizierte Finanzplaner mit jahrelanger Erfahrung. Sie befassen sich ausschliesslich mit der Beratung rund um die Pensionierung und zeichnen sich durch hohe Routine und Erfahrung aus.

Für besonders spezifische Fragen steht ein Netzwerk von Fachexperten und Partnern zur Verfügung. 

 

 

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Rentenreform 2020 = Scheinreform?

Leider ja! Der vorliegende Kompromiss ist der kleinste gemeinsame Nenner politischer Kontrahenten & trägt wenig zu den realen Lücken & Problemen bei.

A-Post Plus zurückgepfiffen

Kantonsgericht Luzern gibt einem Dextra-Kunden recht, der einen Strafbefehl, der mit A-Post Plus verschickt worden war, erst nach Ablauf der Einsprachefrist anfechten konnte.

ASGA zahlt 2.5 % Zins aus

Die ASGA verzinst sowohl das Altersguthaben im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge als auch im überobligatorischen Bereich mit 2.5 % (BVG-Mindestzinssatz 1.75 %).